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§ 315 d StGB_Teil I

Prof. Dr. jur. Dieter Müller stellt im ersten Teil den Weg der Gesetzgebung sowie das neue Strafgesetz des § 315 d StGB | Verbotene Kraftfahrzeugrennen | im Überblick dar. Erläutert werden anschließend die vier Tatalternativen (1) Ausrichten bzw. (2) Durchführung eines nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennens, (3) Teilnahme an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen sowie (4) Erzielen einer höchstmöglichen Geschwindigkeit.

Laufzeit: 00:14:12

erstellt am: 17. Sep 2017, 23:59

Aktualisiert: 28. Dez 2020, 14:55

Download (video/mp4, 37.8 MB)

§ 315 d StGB_Teil I
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§ 315 d StGB_Teil I

Prof. Dr. jur. Dieter Müller stellt im ersten Teil den Weg der Gesetzgebung sowie das neue Strafgesetz des § 315 d StGB | Verbotene Kraftfahrzeugrennen | im Überblick dar. Erläutert werden anschließend die vier Tatalternativen (1) Ausrichten bzw. (2) Durchführung eines nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennens, (3) Teilnahme an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen sowie (4) Erzielen einer höchstmöglichen Geschwindigkeit.

§ 315_d_StGB_Teil_II

Anhand der bisherigen Definitionen und vorhandenen Rechtsprechung zu § 315 c StGB werden die Tatbestandsmerkmale grob verkehrswidrig und rücksichtslos vorgestellt.

Laufzeit: 00:13:23

erstellt am: 17. Sep 2017, 23:59

Aktualisiert: 28. Dez 2020, 14:59

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§ 315_d_StGB_Teil_II

Anhand der bisherigen Definitionen und vorhandenen Rechtsprechung zu § 315 c StGB werden die Tatbestandsmerkmale grob verkehrswidrig und rücksichtslos vorgestellt.

§ 315_d_StGB_Teil_III

Im Mittelpunkt stehen die mit der konkreten Gefährdung für Leib oder Leben bzw. fremde Sachen von bedeutendem Wert zusammenhängenden Fragen. Am Ende des dritten Teils setzt sich der Referent zudem kritisch mit der Strafbarkeit des Versuchs in der Tatalternative Absatz 1 Nr. 1 | Organisation und Durchführung eines Kraftfahrzeugrennens | auseinander.

Laufzeit: 00:13:39

erstellt am: 17. Sep 2017, 23:59

Aktualisiert: 28. Dez 2020, 15:00

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§ 315_d_StGB_Teil_III

Im Mittelpunkt stehen die mit der konkreten Gefährdung für Leib oder Leben bzw. fremde Sachen von bedeutendem Wert zusammenhängenden Fragen. Am Ende des dritten Teils setzt sich der Referent zudem kritisch mit der Strafbarkeit des Versuchs in der Tatalternative Absatz 1 Nr. 1 | Organisation und Durchführung eines Kraftfahrzeugrennens | auseinander.

§ 315_d_StGB_Teil_IV

Neben dem subjektiven Tatbestand und den aus § 315 c StGB bekannten Varianten Vorsatz-Vorsatz | Vorsatz-Fahrlässigkeit weist Prof. Dr. jur. Dieter Müller besonders auf die Qualifikation zum Verbrechen und die damit einhergehende Komplexität des neuen Gesetzes hin. Anschließend werden weitere relevante Normen im Zusammenhang mit der neuen Gesetzgebung besprochen.

Laufzeit: 00:12:03

erstellt am: 18. Sep 2017, 00:00

Aktualisiert: 28. Dez 2020, 15:00

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§ 315_d_StGB_Teil_IV

Neben dem subjektiven Tatbestand und den aus § 315 c StGB bekannten Varianten Vorsatz-Vorsatz | Vorsatz-Fahrlässigkeit weist Prof. Dr. jur. Dieter Müller besonders auf die Qualifikation zum Verbrechen und die damit einhergehende Komplexität des neuen Gesetzes hin. Anschließend werden weitere relevante Normen im Zusammenhang mit der neuen Gesetzgebung besprochen.

§ 315 d StGB_Teil V

In Teil V setzt sich Prof. Dr. jur. Müller mit dem Mordmerkmal "gemeingefährliches Mittel" aus dem Urteil des LG Berlin vom 27.02.2017 auseinander. Unter den Überschriften "Wettfahrten und Polizeirecht" sowie "Wettfahrten und Fahreignungsrecht" werden darüber hinaus weitere wesentliche Aspekte einer vollumfänglichen Beurteilung der sog. "Raserproblematik" dargestellt.

Laufzeit: 00:14:16

erstellt am: 18. Sep 2017, 00:00

Aktualisiert: 28. Dez 2020, 15:01

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§ 315 d StGB_Teil V

In Teil V setzt sich Prof. Dr. jur. Müller mit dem Mordmerkmal "gemeingefährliches Mittel" aus dem Urteil des LG Berlin vom 27.02.2017 auseinander. Unter den Überschriften "Wettfahrten und Polizeirecht" sowie "Wettfahrten und Fahreignungsrecht" werden darüber hinaus weitere wesentliche Aspekte einer vollumfänglichen Beurteilung der sog. "Raserproblematik" dargestellt.

§ 315_d_StGB_Teil_VI

Im letzten Teil plädiert Prof. Dr. Dieter Müller für einen interdisziplinären Ansatz, wenn es um die Frage geht, in welcher Weise die Polizei dem Phänomen gegenüber treten kann.

Laufzeit: 00:06:03

erstellt am: 18. Sep 2017, 00:00

Aktualisiert: 28. Dez 2020, 15:01

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§ 315_d_StGB_Teil_VI

Im letzten Teil plädiert Prof. Dr. Dieter Müller für einen interdisziplinären Ansatz, wenn es um die Frage geht, in welcher Weise die Polizei dem Phänomen gegenüber treten kann.
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